Rechenschaftslegung

Im Leistungsvergleich wird eine größtmögliche Transparenz angestrebt.
Aus diesem Grund sieht sich die Steuerverwaltung dazu verpflichtet, regelmäßig und umfassend Rechenschaft über ihre Leistung abzulegen.

Eine Rechenschaftspflicht besteht gegenüber internen und externen Anspruchsgruppen, das heißt neben den beteiligten Finanzämtern, Mittelbehörden und Ministerien auch gegenüber den eigenen Mitarbeitern und - soweit möglich und zulässig - auch gegenüber der Öffentlichkeit (insbesondere bei Kundenbefragungen).

Für die externe Rechenschaftslegung ist unter anderem diese Homepage eingerichtet worden.
Darüber hinaus werden - anlassbezogen - Pressemitteilungen zum Leistungsvergleich herausgeben (von den Ministerien oder Mittelbehörden, aber auch direkt von den Finanzämtern).

Für die interne Rechenschaftsbelegung werden beispielsweise Informationen über den Leistungsvergleich in landesinternen Intranets vorgehalten.
Darüber hinaus werden - zum Beispiel für neu in den Leistungsvergleich hinzukommende Ämter - Informationsveranstaltungen durchgeführt.
Zusätzlich hierzu finden bei Bedarf Fortbildungsveranstaltungen für Sachgebietsleiter bzw. Controller im Finanzamt statt.

Auch in den Hauszeitschriften der Mittelbehörden wird regelmäßig über den Leistungsvergleich berichtet.

Schließlich haben viele Vergleichsämter "Schwarze Bretter" eingerichtet, auf denen Ergebnisse aus dem Leistungsvergleich ausgehängt werden.