Kontraktmanagement

Als weiteres Element des Leistungsvergleichs sind Zielvereinbarungen oder Kontrakte vorgesehen.
Es handelt sich dabei um vertragsähnliche Verständigungen über die Ziele der Arbeit auf der Basis des Berichtswesens.

Für die Finanzämter und ihre Mitarbeiter bietet sich damit umfassender und nachhaltiger als bisher die Chance, die Erwartungen der vorgesetzten Behörden an den konkreten Arbeitsbedingungen zu messen und dabei auch eigene Zielvorstellungen, insbesondere den Aspekt der Praxistauglichkeit, in den Entscheidungsprozess einzubringen.

Bei einem dreistufigen Verwaltungsaufbau sind Kontrakte zwischen dem Ministerium und der Mittelbehörde, der Mittelbehörde und den Ämtern sowie innerhalb der Ämter denkbar.

Externe Kontrakte sind bisher in den meisten teilnehmenden Ländern des Leistungsvergleichs nur zwischen der jeweiligen Mittelbehörde und den Ämtern abgeschlossen worden, da Zielvereinbarungen zwischen der Mittelbehörde und dem Ministerium eines Landes erst dann sinnvoll erscheinen, wenn alle Ämter am Leistungsvergleich teilnehmen.

Innerhalb des Finanzamtes sind zumindest teilweise Zielvereinbarungen zwischen dem Vorsteher und den Sachgebietsleitern beziehungsweise zwischen dem Sachgebietsleiter und den Arbeitsteams abgeschlossen worden.

Während das externe Kontraktmanagement in der Regel formalisiert abläuft, sind interne Kontrakte oft formlos - das heißt, sie werden beispielweise mündlich abgeschlossen oder in Sitzungsprotokollen festgehalten.

Die folgende Graphik enthält eine Übersicht über die möglichen Kontraktebenen: